Wann ist Imkerei Liebhaberei und ab wann muß ich eine Einkommessteuer zahlen?

Seit 2014 gibt es hier vom Gesetzgeber eine Neuregelung.

 

Hier eine vereinfachte Auflistung ohne „Paragraphendeutsch“:

 

  1. Bei Imkereien bis 30 Völkern wird keine Einkommemsteuer erhoben.

  2. Ab 31 bis 70 Völkern wird der Gewinn pauschal mit 1000 € pro Jahr angesetzt.

  3. Ab 71 Völker muß zwingend eine Einnahmenüberschußrechnung erstellt werden.

  4. Wenn aus zugekauften Produkten Gewinne erzielt werden die 30% des Umsatzes übersteigen,
    ist eine Gewinnermittlung mit pauschalem Betriebsausgabenabzug aufzustellen.