Wann ist Imkerei Liebhaberei und ab wann muß ich eine Einkommessteuer zahlen?
Seit 2014 gibt es hier vom Gesetzgeber eine Neuregelung.
Hier eine vereinfachte Auflistung ohne „Paragraphendeutsch“:
Bei Imkereien bis 30 Völkern wird keine Einkommemsteuer erhoben.
Ab 31 bis 70 Völkern wird der Gewinn pauschal mit 1000 € pro Jahr angesetzt.
Ab 71 Völker muß zwingend eine Einnahmenüberschußrechnung erstellt werden.
Wenn aus zugekauften Produkten Gewinne erzielt werden die 30% des Umsatzes übersteigen,
ist eine Gewinnermittlung mit pauschalem Betriebsausgabenabzug aufzustellen.