Informationen zur Imkerversicherung
Jeder Schadensfall muß über den Vorstand des Vereins abgewickelt werden
in dessen Zuständigkeitsbereich der Schaden aufgetreten ist.
Jeder Schadensfall muß über den Vorstand des Vereins abgewickelt werden
in dessen Zuständigkeitsbereich der Schaden aufgetreten ist.