Nur mit Gesundheitszeugnis wandern !

Zum Schutz vor der ansteckenden Amerikanischen Faulbrut dürfen Bienenvölker nur mit einer Gesundheitsbescheinigung des Veterinäramtes in andere Landkreise oder Bundesländer verbracht werden.

Die Bescheinigung wird vom Bienensachverständigen des Herkunftskreises bereits vor der Wanderung ausgestellt und versichert, dass die Bienen frei von Amerikanischer Faulbrut sind und der Herkunftsort nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt.

Auch erfahrene Imker können oft die Krankheit im frühen Stadium schwer erkennen,
besonders wenn es sich hier um den noch nicht so bekannten Erreger ERIC II handelt.

Ein Bienensachverständiger hat hier einen tieferen Einblick.

Hier Links zum Thema Sperrbezirk:

Apisnetz Sperrbezirke nach PLZ

TSIS - Tierseucheninformationssystem

Bienenseuchen-Verordnung