Meldung der Bienenvölker

Die Haltung von Bienen muß dem Veterinäramt mitgeteilt werden.

Dies muß spätestens bei der Aufstellung mit der Anzahl der Völker
 und dem Standort mitgeteilt werden.

Danach bekommen Sie von der Behörden eine 12stellige Registriernummer zugeteilt,
gebildet aus Gemeindeschlüssel und Betriebsnummer.

Zuständig ist für Sie das Veterinäramt des Landkreises in dem die Völker stehen.

Zum Download stehen die Formulare der nächsten Landkreise bereit.